Anpassung & Probetragen

 

Darauf ist Verlass:
Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind.

Sie sind einzigartig - und genauso ist Ihr Hörgerät bzw. Gehörschutz. Individuell auf Sie abgestimmt, hilft Ihnen Ihr System, gut zu hören und zu verstehen. Dies setzt natürlich eine umfassende Anpassung voraus. Die ausführliche Einweisung in die Funktionsweise und Handhabung ihrer Hörlösung sind selbstverständlich.

Damit Sie in Ihrem Alltag herausfinden können, ob Ihr Hörsystem auch wirklich zu Ihnen passt, können Sie es selbstverständlich mitnehmen und in aller Ruhe ausprobieren. Sie testen verschiedene Hörsysteme, bis Sie mit unserer Unterstützung das für Sie optimale Gerät gefunden haben.

Nur ein System, das Ihren Bedürfnissen vollstens entspricht, wird Ihnen auch eine Hilfe sein. Daher können Sie sich stets darauf verlassen, dass wir erst dann zufrieden mit Ihrer Hörlösung sind, wenn Sie es selbst sind.

Übrigens: Beteiligung Ihrer Krankenversicherung
Ihre gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten einer medizinisch notwendigen Versorgung mit einem Hörsystem. Wenn Sie uns eine ärztliche Verordnung vorlegen, leistet Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Festbetrag als Zuschuss zu den Kosten Ihres Hörsystems. Sämtliche Formalitäten diesbezüglich übernehmen wir für Sie. Wenn Sie privat krankenversichert sind, hängt die Beteiligung Ihrer Versicherung an den Kosten Ihres Hörsystems von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und dem mit Ihnen getroffenen Vertrag ab.

 

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